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Pressemitteilung

Kämpfer bricht sein Wort

Vorlage für den städtebaulichen Wettbewerb zur Neugestaltung der nördlichen Kiellinie erlaubt keine echte Variante mit Autoverkehr

Die Vorlage der Kieler Verwaltung zur Neugestaltung der Kiellinie liegt seit dem 17.02.2022 als Entwurf vor und soll morgen im Bauausschuss beschlossen werden. Das Papier, das sich auf 95 Seiten mit den Eckpunkten des städtebaulichen Wettbewerbs zur Neugestaltung der Kiellinie in drei zusammenhängenden Bauabschnitten befasst, beschäftigt sich unter Punkt C mit dem Realisierungsabschnitt der Kiellinie Nord.

In diesem Abschnitt werden auf Seite 85 die Anforderungen an beide Varianten – A) „autofreie Kiellinie Nord“ und B) „Kiellinie Nord mit Autoverkehr“ –  vorgestellt.

Zur Variante B) – „mit Autoverkehr“ – heißt es:

„Die Umgestaltung der Kiellinie Nord erfolgt unter Beibehaltung von Kfz-Verkehr. Dabei drängt es sich auf, innerhalb des zur Verfügung stehenden Gesamtquerschnittes eine verkehrssichere Promenade für den Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehr zu entwickeln und gleichzeitig einen, der Lage angemessenen, attraktiven öffentlichen Raum mit hoher Aufenthaltsqualität und Angeboten für Spiel und Sport mit großer Nutzungsoffenheit zu gestalten. Der Kfz-Verkehr soll in dieser Variante eine untergeordnete Rolle spielen, während Aufenthaltsbereiche sowie Fuß- und Radverkehr im Vordergrund stehen. Die Maßstäblichkeit der Gestaltung soll sich an der Wahrnehmung von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen orientieren. Die Standards für Premiumradwege sind einzuhalten. Die Gestaltung der Verkehrsflächen für den Kfz-Verkehr wird den Wettbewerbsteilnehmenden überlassen. Dabei wird die Einhaltung der geltenden Richtlinien und Regelwerke (z.B. RASt 2006) vorausgesetzt. Ausgeschlossen werden ein „Shared Space“, bei dem unterschiedliche Verkehrsteilnehmer*innen gleichberechtigt dieselben Flächen nutzen sowie die Einrichtung einer wechselseitigen Einbahnstraße. “

Anlage_1_Wettbewerb_Kiellinie_Entwurf_Auslobung vom 17.02.2022

Diese hier formulierten Einschränkungen bezüglich des Autoverkehrs sind nicht vereinbar mit der Zusage des Oberbürgermeisters vom 27. Oktober 2020 zum offenen Verfahren. Die nun bekannt gewordenen Vorgaben für Variante B) lassen keinen fließenden Verkehr mehr auf der nördlichen Kiellinie zu und stellen somit eine Sperrung der nördlichen Kiellinie durch die Hintertür dar.

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt sind die Anwohnerinnen und Anwohner der Ausweichstraßen durch die Teilsperrung der Kiellinie und nunmehr auch die Teilsperrung der Holtenauer Straße stark belastet. Ein Verkehrskonzept zur Umleitung des Verkehrs aus den Wohngebieten fehlt nach wie vor.

Wir fordern Herrn Dr. Kämpfer und seine Verwaltung daher auf, zu ihrem Wort zu stehen und eine neutrale Variante der nördlichen Kiellinie mit Autoverkehr im Wettbewerb planen zu lassen. Dies erwarten nicht nur betroffene Pendler und Wirtschaftstreibende, sondern vor allem die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kiel. Des Weiteren ist dringend ein Verkehrskonzept vorzulegen, welches die Entlastung der Anlieger insbesondere der Feldstraße garantiert.