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Kiellinien-Entscheidung: So geht es weiter

Am vergangenen Donnerstag, dem 16. März, hat die Ratversammlung über das weitere Verfahren zum „Variantenentscheid“ für die Kiellinie-Nord entschieden.

Der „Variantenentscheid“ ist die Entscheidung, ob die nördliche Kiellinie zukünftig autofrei ist (“Variante A”) oder weiter mit dem Kfz befahren werden kann (“Variante B”).

Die Ratsversammlung beschloss, dem Vorschlag der Verwaltung über ein vierstufiges Verfahren zu folgen – siehe Ratsinfo: Antrag der Verwaltung – unten finden Sie eine ausführliche Darstellung der Stufen des Verfahrens.

Der Änderungsantrag der FDP und des SSW, dass die Variantenentscheidung durch einen Bürgerentscheid erfolgt, wurde abgelehnt – siehe Ratsinfo: Änderungsantrag von FDP und SSW

Die heutige Ausgabe der Kieler Nachrichten berichtet auch über das weitere Verfahren und Reaktionen auf den Beschluss aus der Politik – Link für KN+-Abonnenten

Wir werden auch weiterhin alle Themen rund um die Kiellinie und insbesondere das Verfahren aufmerksam und kritisch begleiten. Wir möchten auch Sie, unsere Unterstützerinnen und Unterstützer, bitten, sich aktiv in das Verfahren, das explizit eine Bürgerbeteiligung vorsieht, einzubringen. Wir bleiben am Ball, bleiben Sie es auch!

Hier eine Übersicht über das beschlossene vierstufige Verfahren, ein Zeitplan für das Verfahren ist uns derzeit nicht bekannt:

Stufe I – Zusammenstellung von Abwägungsmaterial und Bewertungsgrundlagen durch die Verwaltung

Die Stadtverwaltung stellt Material zur Einordnung beider Varianten hinsichtlich der Themenfelder “Freiraum und Städtebau”, “Mobilität und Erreichbarkeit”, “Entwicklung Verkehrsaufkommen” (auch im Umfeld, z.B. Feldstraße) und “Kostenaufwand” zusammen. Die Stadtverwaltung spricht dabei keine Empfehlung für eine Variante aus.

Stufe II – Öffentlichkeitsbeteiligung mit Expertendiskussion

Zusammen mit den Ortsbeiräten Mitte, Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook und Wik führt die Verwaltung eine öffentliche Veranstaltung durch, in der beide Varianten vorgestellt werden und die Bürgerinnen und Bürger sich mit Beiträgen und Anregungen einbringen können.

Zudem findet öffentlich ein moderiertes Expertengremium statt, in dem die Vor- und Nachteile beider Varianten diskutiert werden sollen. Neben einem Moderator setzt sich das Gremium aus je einem Mitglied der Wettbewerbsjury mit der Profession Städtebau und der Profession Landschaftsarchitektur, einem anerkannten Vertreter des Bereiches Verkehrsplanung und Mobilität und je einem Interessenvertreter für die jeweilige Variante zusammen.

Es wird dabei ausdrücklich kein Votum zu den Varianten eingeholt.

Stufe III – Offenlage des Entwurfs zur Stellungnahme durch Öffentlichkeit und Fachverbände

Im Anschluss an die Stufen I und II legt die Verwaltung den Wettbewerbsentwurf mit beiden Varianten zusammen mit der Dokumentation des Expertengremiums öffentlich – auch digital – aus. Nun können die Öffentlichkeit und Fachverbände noch einmal Stellung beziehen. Die Stellungnahmen werden der Dokumentation beigefügt.

Stufe IV – Variantenentscheidung durch die Ratsversammlung

Die Ratsversammlung entscheidet dann unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus den vorherigen Stufen über die umzusetzende Variante: Variante A “Herausnahme des Kraftfahrzeugverkehrs” oder Variante B “Beibehaltung von Kraftfahrzeugverkehr”.