Stadt nimmt Stellung

Nach Bekanntwerden der Pläne der Stadt Kiel zur Umgestaltung der Kiellinie gab es eine Vielzahl von Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern – sowohl während der Veranstaltung am 10. September 2020 im Schwedenkai als auch davor und danach per Brief oder E-Mail. Dazu gab es auch Mitteilungen über Social-Media-Kanäle an die Stadt und Leserbriefe in den KN zum Thema.

Die Stadt Kiel hat auf ihrer Kiellinie-Projektseite “Kiel ans Wasser” in der “Anlage 5” versucht, Fragen zusammenzufassen und zu beantworten. Sie finden diese “Anlage 5” unter folgendem Direktlink:

https://www.kiel.de/de/kiel_zukunft/kiel_plant_baut/_dokumente_kiellinie/Anlage_5_Stellungnahme_Oeffentlichkeitsbeteiligung_und_Erlaeuterung_der_Planungsansaetze.pdf

Ingesamt wird zu 45 sehr unterschiedlichen Fragenbereichen Stellung genommen, wie z.B. Barrierefreiheit, der Möglichkeit eines Stadtstrandes oder weiteren Badestellen und natürlich auch zur Umgestaltung der Kiellinie-Nord, möglicher Varianten und Auswirkungen einer geänderten Verkehrsführung.

Aus unserer Sicht sind die Ausführungen teilweise widersprüchlich und erscheinen oft auf ein schon feststehendes Ziel ausgelegt.

Hier einige Beispiele:

So wird z.B. mit Blick auf die Lärmbelastung unter Punkt 26 “Lärmbelastung” darauf hingewiesen, dass die Feldstraße aktuell als Kreisstraße klassifiziert ist und somit dem überörtlichen Verkehr dient. Dies ist allerdings derzeit auch für die Kiellinie der Fall, diese ist aktuell auch als Kreisstraße klassifiziert.

Weiterhin werden ehemals dokumentierte Lärmbelastungen (siehe Verkehrsentwicklungsplan 2008) durch ein nun vorhandenes “realistischeres”, “besser geeichtes” Verkehrsmodell wegdiskutiert.

Ähnlich verhält es sich mit den Effekten der Verkehrsverlagerung, die die Stadt Kiel durch ihre eigene Verkehrszählungen in der Präsentation vom 10. September aufgezeigt hat. Unter Punkt 23 “Einordnung der Verkehrsverlagerungen” werden diese eigenen Zahlen nun in Frage gestellt und es wird davon ausgegangen, dass die gemessenen Zahlen nicht “das zu erwartende Zukunftsszenario für den Fall einer dauerhaften Sperrung der nördlichen Kiellinie” sind und die Verkehrsbelastungen in den Wohngebieten geringer ausfällt.

Unter Punkt 20 “Schnittstelle Kiellinie / Wik” wird ausgeführt, dass der Abschnitt nördlich der “Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt” zwar außerhalb des Projektgebietes liege, dennoch aber “auch für die Entwicklung der Kiellinie von besonderer Bedeutung” sei. Dennoch will die Verwaltung hier am 4. Februar im Bauauschuss schon Entscheidungen für diesen Abschnitt herbeiführen – siehe unseren Bericht dazu.

Uns würde interessieren, ob Ihre Fragen mit dieser Stellungnahme ausreichend beantwortet sind. Schreiben Sie uns unter info@kiellinie.net!